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RECHTLICHES

Technische Unterstützungsvereinbarung

Die technische Unterstützungsvereinbarung regelt, unter welchen Bedingungen Sie technische Unterstützung von uns bekommen. Mit der Inanspruchnahme unserer Unterstützung erklären Sie sich mit der technischen Unterstützungsvereinbarung einverstanden.

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WICHTIG: DIESE TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNGSVEREINBARUNG IST EINE RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER EINER EINZELPERSON ODER, WENN SIE VON ODER FÜR EIN UNTERNEHMEN ERWORBEN WURDE, EINEM UNTERNEHMEN) UND PANOMITY GMBH (IM FOLGENDEN PANOMITY). LESEN SIE DIE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. SIE ENTHÄLT UNTER ANDEREM KÜNDIGUNGS- UND GARANTIEINFORMATIONEN SOWIE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. INDEM SIE EINE TECHNISCHE KUNDENDIENSTANFRAGE STELLEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER TECHNISCHEN UNTERSTÜTZUNGSVEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT DAMIT EINVERSTANDEN SIND, AN DIESE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN, DÜRFEN SIE UNSEREN TECHNISCHEN KUNDENDIENST NICHT NUTZEN.

1. Definitionen.

1.1 „Vereinbarung“ bezeichnet diese Vereinbarung über den technischen Support.

1.2 „Anwendbares Recht“ bezeichnet anwendbare internationale, bundesstaatliche, staatliche oder lokale Gesetze, Verordnungen, Vorschriften oder Gerichtsbeschlüsse.

1.3 „Beta-Version“ bezeichnet jede Version der von Panomity zum Testen freigegebenen Software.

1.4 „Kostenlose Unterstützung“ hat die in Abschnitt 2.6.2 (Berechtigung zur Einreichung von Unterstützungsanfragen) angegebene Bedeutung.

1.5 „Panomity“ bedeutet Panomity GmbH.

1.6 „Panomity Kundenportal“ bezeichnet den Kundenservice und das Kundendienstportal von Panomity, das derzeit unter https://support.panomity.com oder einer anderen URL verfügbar ist, die Panomity von Zeit zu Zeit neu festlegen und benennen kann.

1.7 „Panomity Lizenznehmer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die kein Panomity-Partner oder Panomity-Vertriebspartner ist und eine oder mehrere Lizenzen für die Software direkt von Panomity erhalten hat.

1.8 „Panomity Vertriebspartner“ bezeichnet einen Panomity Partner, der die Voraussetzungen erfüllt hat, um ein Panomity Vertriebspartner zu werden, wie von Panomity festgelegt.

1.9 „Panomity Partner“ bezeichnet einen Panomity-Partner, der einen gültigen und bestehenden Partnervertrag mit Panomity abgeschlossen hat.

1.10 „EULA“ bezeichnet den anwendbaren Endbenutzer-Lizenzvertrag für die von Panomity direktbezogene Software.

1.11 „Anfrage“ bezeichnet ein von Ihnen gestelltes Ersuchen um Unterstützung bei der Lösung eines einzelnen technischen Problems im Zusammenhang mit einer Software oder einer Panomity Dienstleistung. Panomity trifft nach eigenem Ermessen die endgültige Entscheidung, wie eine „Anfrage“ einzuordnen ist.

1.12 „Rechte an geistigem Eigentum“ sind Geschäftsgeheimnisrechte, Rechte an Fachwissen, moralische Rechte, Urheberrechte, Patente, Marken und ähnliche Rechte jeglicher Art nach geltendem Recht.

1.13 „Lizenzierter Server“ hat die in der EULA angegebene Bedeutung.

1.14 „Normale Geschäftszeiten“ bedeutet (a) 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche im Falle von Dringlichkeitsanfragen im Zusammenhang mit dem technischen Kundendienst und (b) 9:00 bis 16.30 Uhr ME(S)Z an Werktagen und mit Ausnahme von Feiertagen im Falle von abrechnungsbezogenen Anfragen. Panomity kann die Definition von „Normalen Geschäftszeiten“ von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern, indem es diese Änderung auf seiner Website bekannt gibt.

1.15 „Prioritätsunterstützung“ bezeichnet die von Panomity erbrachten Dienstleistungen für Einzelpersonen oder Unternehmen, die Prioritätsunterstützung von Panomity erworben haben.

1.16 „Geplanter Betriebsausfall“ bezeichnet einen von Panomity festgelegten Zeitraum, in dem Panomity die Dienste nicht erbringt.

1.17 „Dienstleistungen“ bezeichnet die von Panomity im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbrachten technischen Unterstützungsleistungen, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen per E-Mail, telefonischen Support, Fernwartung, der Panomity-Website (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Kundenportal, die Dokumentation, häufig gestellte Fragen oder Diskussionsforen auf der Website) oder auf andere Weise bereitgestellt werden.

1.18 „Software“ bezeichnet die Panomity-Softwareprogramm(e), für das/die Sie die Dienste in Anspruch nehmen, sowie die entsprechende Dokumentation, den Quellcode, Aktualisierungen, Benutzeroberflächen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf webbasierte Schnittstellen), gedruckte Materialien und Online- oder elektronische Dokumentation, mit Ausnahme von Komponenten Dritter.

1.19 „Gebühren“ haben die in Abschnitt 4 (Gebühren für technische Dienstleistungen) angegebene Bedeutung.

1.20 „Preisvereinbarung“ bezeichnet, soweit zutreffend, (a) die zwischen Ihnen und Panomity abgeschlossene Vereinbarung über die Bereitstellung von Kundendienstleistungen, die unter anderem die Laufzeit, etwaige Unterstützungsgebühren und die Anzahl der Anfragen, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung einreichen können, festlegt; (b) die zwischen Ihnen und Panomity abgeschlossene Preis- und Laufzeitvereinbarung in Bezug auf die Software, die (unter anderem) die Laufzeit, etwaige Unterstützungsgebühren und die Anzahl der Anfragen, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung stellen können, festlegt; (c) die Laufzeit, Kündigung und die technischen Unterstützungsbestimmungen des zwischen Ihnen und Panomity abgeschlossenen Partnervertrags; oder (d) die Laufzeit, Kündigung und die technischen Supportbestimmungen einer Vereinbarung, die zwischen Ihnen und einer Panomity Direct-Lizenz, einem Panomity-Partner oder Panomity-Vertriebspartner für die Bereitstellung von technischen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Software abgeschlossen wurde. Die Unterstützungspreisvereinbarung wird hiermit durch Bezugnahme aufgenommen und ist Teil dieser Vereinbarung, als ob sie hierin vollständig dargelegt wäre.

1.25 „Telefonische Unterstützung“ bezeichnet die von Panomity telefonisch erbrachten Dienstleistungen für natürliche oder juristische Personen, die die für die telefonische Unterstützung geltenden Unterstützungsgebühren gezahlt haben.

1.26 „Laufzeit“ hat die in der Unterstützungspreisvereinbarung angegebene Bedeutung.

1.28 „Drittbenutzer“ bezeichnet autorisierte Endbenutzer der Software auf lizenzierten Servern.

1.29 „Marken“ bezeichnet alle nationalen und internationalen Marken, Logos, Handelsnamen bzw. Markenzeichen.

1.30 „Außerplanmäßiger Betriebsausfall“ bezeichnet einen Zeitraum, in dem Panomity die Dienste nicht erbringen kann oder in dem es für Panomity wirtschaftlich nicht vertretbar ist, die Dienste aufgrund unvorhergesehener Umstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ereignisse höherer Gewalt, wie sie in Abschnitt 9.1 (Höhere Gewalt) beschrieben sind, zu erbringen.

1.31 „Aktualisierungen“ bezeichnet alle Fehlerbehebungen, Patches und sonstigen Änderungen der von Panomity bereitgestellten Software.

1.32 „Virtual Private Server“ bezeichnet einen virtuellen Server, der auf einem einzigen physischen Server betrieben wird, auf dem mehrere virtuelle Server betrieben werden können.

1.33 „Sie“ oder „Ihr“ bedeutet oder bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung mit Panomity abschließt, unabhängig davon, ob diese Begriffe in dieser Vereinbarung großgeschrieben werden oder nicht.

2. Dienstleistungen

2.1 Erbringung von Dienstleistungen durch Panomity.

Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung wird Panomity wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die Dienste während der Laufzeit zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass Sie (a) die Anzahl der in der Unterstützungspreisvereinbarung festgelegten Anfragen nicht überschritten haben; oder (b) eine wirtschaftlich angemessene Anzahl von Anfragen, wie von Panomity festgelegt, wenn die Unterstützungspreisvereinbarung nicht die maximale Anzahl von Anfragen angibt. Ungeachtet des Vorstehenden kann Panomity nach eigenem Ermessen wählen, ob es (a) die Dienste für die kostenlosen Unterstützung und (b) die Dienste für Beta-Versionen der Software bereitstellt, nicht bereitstellt oder nur eingeschränkt bereitstellt.

2.2 Normale Geschäftszeiten.

Panomity wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienste während der normalen Geschäftszeiten zu erbringen, außer im Falle eines geplanten Serviceausfalls oder eines außerplanmäßigen Serviceausfalls.

2.3 Leistungsumfang.

Panomity erbringt die Dienstleistungen nur in Verbindung mit Anfragen, die nach ihrer Feststellung mit der Software oder mit Anwendungen von Drittanbietern zusammenhängen. Panomity erbringt die Dienstleistungen nicht für Vorfälle, die sich auf Software von Drittanbietern beziehen, die nicht in der Software, den Betriebssystemen, der Hardware oder den Netzwerken enthalten sind, es sei denn, Panomity stellt von Fall zu Fall und nach eigenem Ermessen fest, dass diese Probleme in angemessenem Verhältnis zur Software oder zu Anwendungen von Drittanbietern stehen, die in der Software enthalten sind.

2.4 Web-, E-Mail- und telefonische Unterstützung.

Panomity unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Dienste über seine Website über das Panomity-Kundenportal oder per E-Mail-Kommunikation bereitzustellen. Panomity bietet Telefon-Support auf Einzelfallbasis, wenn Sie die zusätzliche Support-Gebühr gemäß Abschnitt 4 (Unterstützungsgebühren) zahlen. Eine Anfrage der telefonischen Unterstützung kann mehrere Telefongespräche umfassen, bis Panomity den Vorfall gemäß Abschnitt 2.8 (Beantwortung von Anfragen) schließt. Panomity kann von Fall zu Fall und nach eigenem Ermessen kostenlose telefonische Unterstützung anbieten, wenn sie dies im Falle einer komplizierten oder zeitaufwändigen Anfrage für notwendig hält. Panomity erbringt die Dienstleistungen, und alle Anfragen werden in deutscher, englischer oder spanischer Sprache beantwortet.

2.5 Standort der Dienste.

Panomity wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienste in jeder Einrichtung bereitzustellen, die es für die Erbringung dieser Dienste bestimmt. Der lizenzierte Server, für den ein bestimmter Vorfall eingereicht wird, kann sich überall befinden. Panomity wird die Dienste nicht „vor Ort“ bereitstellen.

2.6 Einreichung von Anfragen

2.6.1 Panomity Kundenportal.

Mit Ausnahme von telefonischen Unterstützungsanfragen, die über die Panomity-Website erworben werden müssen, müssen alle Anfragen über das Panomity-Kundenportal oder per Email eingereicht werden.

2.6.2 Berechtigung zur Einreichung von Anfragen.

Wenn Sie ein Panomity-Partner oder Panomity-Vertriebspartner sind, gelten Anfragen, die Sie übermitteln, als Unternehmenskundenunterstützung. Wenn Sie ein Panomity Direktlizenznehmer sind, gelten Anfragen, die Sie übermitteln, als kostenlose Unterstützung. Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person sind (außer einem Panomity-Partner, Panomity-Vertriebspartner oder Panomity Direktlizenznehmer), einschließlich (a) eines Inhabers einer Bildungslizenz, einer gemeinnützigen Lizenz oder einer Testlizenz; (b) eines Drittanbieters; oder (c) eines Benutzers mit Root-Zugriff auf einen lizenzierten Server, gelten von Ihnen übermittelte Anfragen als kostenloser Unterstützung. Wenn Sie Ihre Lizenz für die Software von einem Panomity-Partner oder Panomity-Vertriebspartner erhalten haben, können Sie Unternehmenskundenunterstützung erhalten, wenn Sie Ihre Anfrage über einen solchen Panomity-Partner oder Panomity-Vertriebspartner übermitteln. Sie können Prioritätsunterstützung erhalten, indem Sie die entsprechenden Unterstützungsgebühren für Prioritätsunterstützung bezahlen.

2.6.3 Unterstützungsanmeldungen und Unterstützungszugangsdaten.

Vorbehaltlich der Bedingungen des Partnervertrags können Panomity-Partner und Panomity-Vertriebspartner die Verwaltungsoberfläche (wie im Partnervertrag definiert) nutzen, um Benutzernamen und Passwörter für das Panomity-Kundenportal bereitzustellen, die für die Übermittlung von Anfragen durch ihre jeweiligen Mitarbeiter verwendet werden können.

2.6.4 Einreichungsdetails.

Damit Panomity Ihnen die Dienste zur Verfügung stellen kann, müssen Sie alle von Panomity angeforderten Informationen in Bezug auf jede Anfrage angeben. Wenn Sie keine ausreichenden Angaben zu dem Anfrage machen, ist Panomity nicht verpflichtet, Ihnen die Dienste zur Verfügung zu stellen, und die eingeschränkte Garantie von Abschnitt 6.2 (Beschränkte Garantie) gilt nicht für den Vorfall.

2.7 Dienstleistungsstufen

2.7.1 Priorität von Unterstützungen.

Panomity wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um ihre Reaktion auf Anfragen in Abhängigkeit vom Grad der Unterstützung, der für solche Vorfälle in der folgenden Reihenfolge gilt, zu priorisieren: Telefonische Unterstützung, Unternehmensunterstützung, Prioritätsunterstützung und kostenlose Unterstützung. Ungeachtet des vorstehenden Satzes kann Panomity seine Reaktion auf eine bestimmte Anfrage in Abhängigkeit von der relativen Schwere der Unterstützungsanfragen, die bei anderen im Panomity-Kundenportal anhängigen Anfragen gestellt wurden, priorisieren, unabhängig davon, welches Maß an Unterstützung für solche Vorfälle gilt.

2.7.2 Eskalation von Anfragen.

Panomity unterhält interne Eskalationsverfahren in Bezug auf Anfragen. Für den Fall, dass ein Panomity-Vertreter keine Lösung für die Anfrage finden kann (vorausgesetzt, eine Lösung ist wirtschaftlich durchführbar), wird Panomity die Anfrage gemäß ihres internen Eskalationsverfahren eskalieren. Panomity kann ihr internes Eskalationssystem von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern.

2.7.3 Unterstützungsstufen.

Vorbehaltlich Abschnitt 2.7.1 (Priorität von Unterstützungen) wird Panomity wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle Anfragen so schnell wie möglich zu beantworten, gibt aber keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Lösung von Anfragen ab. Panomity wird alle Anfragen vorbehaltlich Abschnitt 2.8 (Beantwortung von Anfragen) beantworten.

2.8 Beantwortung von Anfragen.

Für den Fall, dass Panomity Ihre Anfrage beantwortet oder feststellt, dass keine Lösung kommerziell machbar ist, wird Panomity Sie über das Panomity-Kundenportal informieren und die Anfrage auf diesem System schließen. Alternativ kann Panomity bestimmen, ob ein bei einer Anfrage geschildertes Unterstützungsproblem einen Fehler in der Software („Softwarefehler“) oder eine Anforderung für eine neue Funktion („Funktionsanforderung“) darstellt. Wenn Panomity feststellt, dass ein in einer Anfrage gestelltes Unterstützungsproblem einen Softwarefehler oder eine Funktionsanforderung darstellt, schließt Panomity die Anfrage und entscheidet, ob ein solcher Softwarefehler oder eine Funktionsanfrage an das Entwicklungsteam von Panomity weitergeleitet werden soll, um weitere Überlegungen anzustellen und eine mögliche Korrektur oder Aufnahme in die Software vorzunehmen. Alle Informationen, Rückmeldungen, Ideen oder Vorschläge, die Sie Panomity in Bezug auf einen Softwarefehler oder eine Funktionsanfrage übermitteln, gelten als Einreichung. Panomity bestimmt nach eigenem Ermessen: (a) ob eine Anfrage beantwortet wurde; (b) ob eine Lösung wirtschaftlich durchführbar ist; (c) ob ein in einer Anfrage aufgeworfenes Unterstützungsproblem einen Softwarefehler oder eine Funktionsanfrage darstellt; und (d) ob und wann eine Anfrage beantwortet werden soll oder nicht. Panomity wird die Dienste nicht für bereits beantwortete Anfragen bereitstellen.

2.9. Erbringung von Dienstleistungen für Drittnutzer.

2.9.1 Benutzeranfragen von Drittanbietern.

Wenn Sie ein Panomity Direktlizenznehmer, Panomity-Partner oder Panomity-Vertriebspartner sind, können Sie Anfragen im Namen von Drittanwendern stellen und Panomity wird die Dienste in Bezug auf solche Anfragen bereitstellen; vorausgesetzt, dass (a) Sie mit jedem Drittanwender eine Vereinbarung über die Bereitstellung der Dienste durch Panomity in Bezug auf die Anfragen dieses Anwenders („Drittunterstützungsvereinbarung“) treffen müssen; (b) als Teil dieser Drittunterstützungsvereinbarung muss jeder Drittanwender den in Abschnitt 2.9.2 dargelegten Bestimmungen zustimmen als Bedingung für die Erbringung der Dienstleistungen durch Panomity in Bezug auf Anfragen von Drittanwendern; und (c) die Drittunterstützungsvereinbarung darf keine Dienstleistungen anbieten oder erbringen, die in Umfang und Dauer über die Leistungen des Partnervertrags oder die Preis- und Laufzeitbestimmungen hinausgehen.

2.9.2 Durchflussregelungen.

Jede Drittunterstützungsvereinbarung muss Folgendes enthalten:

Die Bestätigung und Zustimmung des Drittanwenders, dass Panomity alle Rechte, Titel und Anteile an und an den Produkten von Panomity besitzt, die im Wesentlichen dem Abschnitt 3.1 (Eigentum) ähnlich sind;

einen Hinweis, der im Wesentlichen dem in Abschnitt 6.3 (Haftungsausschluss) dargelegten Haftungsausschluss ähnelt, dass Panomity alle Garantien und Zusicherungen in Bezug auf die Dienste ablehnt;

eine Haftungsbeschränkung, die im Wesentlichen derjenigen in Abschnitt 7 (Haftungsbeschränkung) zugunsten von Panomity entspricht;

Die Bestätigung und Zustimmung des Drittanbieters, dass die Verpflichtung von Panomity zur Erbringung der Dienste automatisch und ohne Vorankündigung mit Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung oder der Panomity-EULA aus welchem Grund auch immer erlischt;
Die Bestätigung und Vereinbarung des Drittanwenders, dass Panomity nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Dienste für Sie oder einen Drittanwender beenden oder aussetzen kann, wenn (i) Sie gegen diese Vereinbarung oder die Panomity EULA verstoßen oder (ii) der Drittanwender gegen eine Bestimmung bezüglich Panomity oder der Dienste in einer Supportvereinbarung für Drittanbieter verstößt.
Die Bestätigung und Zustimmung des Drittanwenders, dass Panomity ein Drittbegünstigter des Drittanbieter-Supportvertrags zwischen Ihnen und dem Drittanwender ist, mit dem vollen Recht, die Bestimmungen des Drittanbieter-Supportvertrags in Bezug auf Panomity und die Dienste durchzusetzen;
Die Bestätigung und Zustimmung des Drittanwenders, dass Sie Panomity die Unterstützungsdaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterstützungsdaten, die den Drittanwender persönlich identifizieren können, zur Verfügung stellen; und
Verzicht des Drittanwenders auf alle Ansprüche (sei es nach Gesetz, Billigkeit oder einer anderen Haftungstheorie) gegen Panomity und seine verbundenen Unternehmen, die sich aus der Unfähigkeit eines Drittanwenders zur Nutzung der Dienste ergeben können, falls (i) dieser Vertrag oder die EULA aus irgendeinem Grund ausläuft oder endet; oder (ii) Panomity die Bereitstellung der Dienste gemäß diesem Abschnitt 2.9 aussetzt.
Ihr Recht, Vorfälle im Namen von Drittanwendern zu übermitteln und die Dienste in Bezug auf solche Vorfälle zu erhalten, hängt davon ab, dass Sie die Bedingungen dieses Abschnitts 2.9 einhalten. Auf Anfrage von Panomity stellen Sie Panomity Kopien aller Supportverträge mit Dritten zur Verfügung. Panomity ist auch berechtigt (aber nicht verpflichtet), alle Drittnutzer darüber zu informieren, dass Panomity die Bereitstellung der Dienste aufgrund der Beendigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung oder eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung beenden oder ausgesetzt hat. Für den Fall, dass Panomity Drittanwender gemäß dem vorstehenden Satz benachrichtigt, behält sich Panomity das Recht vor, Produkten und Dienstleistungen, einschließlich und ohne Einschränkung der Software und Dienstleistungen, an Drittanwender anzubieten, die von einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf betroffen sind (oder diese Dritten an andere Panomity-Lizenznehmer oder verbundene Unternehmen zu verweisen). Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 2.9 beschriebenen Fälle dürfen Sie Panomity keine Vorfälle im Namen eines Dritten übermitteln.

Unterstützungsdaten.

Um Ihnen die Dienste zur Verfügung zu stellen, kann Panomity Informationen von Ihnen sammeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) IP-Adressen, Benutzernamen und Passwörter, die notwendig sind, um sich in SSH, WebHost Manager und das Root-Verzeichnis des lizenzierten Servers einzuloggen; (b) die Benutzernamen und Passwörter, die notwendig sind, um sich in alle betroffenen Konten einschließlich E-Mail-Konten, Panomity-Konten, MySQL-Konten und andere Konten einzuloggen; und (c) andere Informationen, die Sie freiwillig angeben oder die Panomity anfordert, um Ihren Vorfall zu lösen ((a) bis (c) zusammenfassend „Unterstützungsdaten“). Panomity wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Sicherheit der Untestützungsdaten durch die Verwendung von angemessenen physischen und elektronischen Sicherheitsmaßnahmen zu erhalten (ausser in dem Umfang, in dem Panomity durch anwendbares Recht verpflichtet oder erlaubt ist, solche Informationen offenzulegen, auf sie zuzugreifen oder sie zu verwenden), aber Panomity kann die Sicherheit solcher Daten nicht garantieren. Soweit das anwendbare Recht verlangt, dass Sie vor Ihrer Offenlegung von Support-Daten an Panomity irgendwelche Einwilligungen, Erlaubnisse oder Lizenzen von Dritten (einschliesslich Drittbenutzer) einholen oder Benachrichtigungen oder Haftungsausschlüsse an Dritte (einschliesslich Drittbenutzer) geben, erklären Sie sich einverstanden, diese anwendbaren Gesetze vor Ihrer Offenlegung von Unterstützungsdaten an Panomity einzuhalten.
2.11 Lizenzaustausch. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und der Supportpreisvereinbarung alle früheren Vereinbarungen und zwischen Ihnen und cPanel ersetzen, die sich auf die von cPanel für Sie in Bezug auf die Software erbrachten Supportleistungen beziehen.

3. Geistige Eigentumsrechte

3.1 Eigentum.

Panomity ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile, einschliesslich aller geistigen Eigentumsrechte, an und zu (a) der Software, (b) den Marken, (c) den Dienstleistungen und (d) allen Einreichungen (zusammenfassend „Panomity GE Rechte“).

3.2 Marken; Domain-Namen.

Diese Vereinbarung autorisiert Sie nicht zur Verwendung der Marken. Wenn Sie die Marken verwenden möchten, müssen Sie eine schriftliche Lizenz zur Verwendung der Marken von Panomity erhalten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, sind Sie verpflichtet, die Panomitymarkennutzungsrichtlinie einzuhalten, die unter http://www.panomity.de/rechtliches/markennutzung (oder einer anderen URL, die von Panomity von Zeit zu Zeit neu festgelegt und bestimmt werden kann) zu finden ist und die von Panomity nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann. Zusätzlich werden Sie nicht (a) ein geistiges Eigentumsrecht an den Marken oder an irgendeinem Element, Ableitung, Anpassung, Variation oder Namen davon geltend machen; (b) die Gültigkeit einer der Marken anfechten; (c) das Eigentum von Panomity an einer der Marken anfechten; oder (d) in irgendeiner Gerichtsbarkeit eine Marke oder ein Wort, ein Symbol oder eine Vorrichtung oder eine Kombination, die einer der Marken verwirrend ähnlich ist oder diese ganz oder teilweise enthält, annehmen, verwenden, registrieren oder zur Registrierung anmelden, sei es als Unternehmensname, Marke, Dienstleistungsmarke oder andere Herkunftsangabe oder als Domänenname oder Subdomänenname.

3.3 Keine implizierte Lizenz oder Eigentümerschaft.

Nichts in diesem Vertrag oder dessen Ausführung oder was anderweitig durch das Gesetz impliziert sein könnte, gewährt Ihnen Rechte, Titel oder Anteile, impliziert oder anderweitig, an den GE-Rechten Panomitys.

3.4 Kein Wettbewerb.

Sie erkennen an und stimmen zu, dass die GE-Rechte Panomitys das alleinige und ausschließliche Eigentum Panomitys sind und bleiben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie niemals gegen das Eigentum von Panomity an den Panomity GE-Rechten Einspruch erheben, versuchen werden, diese zu annullieren oder anderweitig anzufechten oder in einer Weise handeln werden, die mit dem Eigentum von Panomity an den Panomity GE-Rechten in Konflikt geraten oder dieses gefährden oder den Wert der Panomity GE-Rechte in ähnlicher Weise beeinflussen würde oder könnte. Wann immer Sie von Panomity aufgefordert werden, müssen Sie die Dokumente offenlegen, die Panomity für notwendig oder angemessen hält, um das Eigentum von Panomity an den Panomity GE-Rechten zu bestätigen, aufrechtzuerhalten oder zu vervollkommnen. Falls Panomity nach angemessenen Bemühungen nicht in der Lage ist, Ihre Unterschrift auf einem oder mehreren Dokumenten, die für die Beantragung oder Bestätigung, Aufrechterhaltung oder Vervollkommnung des Eigentums von Panomity an den Panomity GE-Rechten erforderlich sind, aus irgendeinem anderen Grund sicherzustellen, ernennen Sie hiermit unwiderruflich Panomity als Ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Anwalt, für Sie und in Ihrem Namen und an Ihrer Stelle zu handeln, alle Dokumente oder Urkunden auszuführen und zu unterzeichnen und alle anderen rechtmäßig erlaubten Handlungen vorzunehmen, um die Inhaberschaft von Panomity an den Panomity GE-Rechten mit derselben Rechtskraft und Wirkung zu bestätigen, aufrechtzuerhalten oder zu vervollkommnen, als ob sie von Ihnen ausgeführt worden wären. Für den Fall, dass Sie Kenntnis davon erlangen, dass eine Drittpartei die Panomity GE-Rechte verletzt oder verletzen könnte, erklären Sie sich damit einverstanden, Panomity über diese Tatsache zu informieren.

3.5 Einreichungen.

In Bezug auf jegliches Feedback, Vorschläge oder Ideen („Einreichungen“), die Sie an Panomity senden und die Software, Dienstleistungen oder irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen von Panomity betreffen, erklären Sie sich damit einverstanden: (a) Ihre Einreichungen automatisch in das Eigentum von Panomity übergehen, ohne dass Sie dafür entschädigt werden; (b) Panomity die Einreichungen für jeden Zweck und in jeder Art und Weise verwenden oder weiterverbreiten darf; (c) Panomity nicht verpflichtet ist, Einreichungen zu überprüfen; und (d) Panomity nicht verpflichtet ist, Einreichungen vertraulich zu behandeln.

4. Unterstützungsgebühren.

Als Bedingung für die Bereitstellung der Dienstleistungen durch Panomity im Rahmen dieser Vereinbarung müssen Sie Panomity die in Ihrer Unterstützungspreisvereinbarung festgelegten Beträge („Unterstützungsgebühren“) in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Zahlungsbedingungen zahlen. Alle Unterstützungsgebühren können jederzeit geändert werden.

5. Beendigung und Abbruch.

5.1 Laufzeit.

Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und endet automatisch am Ende der Laufzeit.

5.2 Kündigung.

Panomity kann diese Vereinbarung (a) im Falle eines Vertragsbruchs Ihrerseits (oder eines Vertragsbruchs eines Drittbenutzers gegen eine Bestimmung eines Unterstützungsvertrags oder eines Unterstützungsvertrags eines Drittbenutzers in Bezug auf den Dienst oder die Software) unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist kündigen, wenn ein solcher Vertragsbruch nach Ablauf der 30-tägigen Kündigungsfrist nicht geheilt ist; (b) wie in Abschnitt 2.9 dargelegt (Bereitstellung von Dienstleistungen für Drittbenutzer); oder (c) sofort und ohne Vorankündigung im Falle eines wesentlichen Bruchs dieser Vereinbarung durch Sie (oder eines Bruchs eines Drittbenutzers gegen eine wesentliche Bestimmung einer Unterstützungsvereinbarung eines Drittbenutzers oder einer Unterstützungsvereinbarung eines Drittbenutzers in Bezug auf die Dienstleistung oder Software. Sie erkennen an und stimmen zu, dass jede Verletzung der folgenden Bestimmungen dieses Vertrags oder damit zusammenhängender Bestimmungen eines Unterstützungsvertrags oder Unterstützungsvertrags eines Dritten durch Sie oder einen Drittnutzer jeweils eine wesentliche Verletzung darstellt: (i) jegliches Verhalten, das mit den in Abschnitt 3 (Geistige Eigentumsrechte) dargelegten Panomity GE-Rechte unvereinbar ist; (ii) jegliche behauptete oder versuchte Abtretung, Übertragung, Verkauf oder sonstige Verfügung oder Delegation dieser Vereinbarung oder Ihrer Rechte und Pflichten in Bezug auf diese Vereinbarung unter Verletzung von Abschnitt 9.8 (Abtretung); (iii) jegliche Verletzung von Abschnitt 4 (Zahlung); und (iv) jegliche Verletzung Ihrer Zusicherungen und Gewährleistungen gemäss Abschnitt 6.1 (Gegenseitige Zusicherungen). Zusätzlich gilt eine wesentliche Verletzung einer Vereinbarung oder eines Vertrages zwischen Ihnen und Panomity durch Sie, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf eine Verletzung von Panomitys Markenverwendungsrichtlinie oder einer anwendbaren EULA, als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung und gibt Panomity das Recht zur Kündigung, wie in diesem Abschnitt 5.2 dargelegt. Die vorstehende Liste der wesentlichen Verstöße ist eine nicht ausschließliche Liste.

5.3 Überleben.

Die Abschnitte 1 (Definitionen), 3 (Geistige Eigentumsrechte), 4 (Unterstützungsgebühren), 5 (Laufzeit und Beendigung), 6.3 (Haftungsausschluss), 7 (Haftungsbeschränkung), 8 (Entschädigung) und 9 (Verschiedenes) überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund.

6. Zusicherungen; Garantien; Haftungsausschluss.

6.1 Gegenseitige Darstellungen.

Jede der beiden Parteien erklärt und garantiert der anderen Partei, dass: (a) diese Partei das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Autorität hat, diese Vereinbarung in ihrem eigenen Namen zu schließen und sich zu verpflichten, die von ihr gemäß diesem Vertrag verlangten Handlungen vorzunehmen; (b) die Ausführung dieser Vereinbarung durch diese Partei und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Aufgaben durch diese Partei in dem hierin festgelegten Umfang keine Vereinbarung verletzt und nicht verletzen wird, in der sie eine Partei ist oder durch die sie anderweitig gebunden ist; (c) wenn diese Vereinbarung von einer solchen Partei ausgeführt und geliefert wird, stellt diese Vereinbarung die rechtliche, gültige und bindende Verpflichtung dieser Partei dar, die gegenüber dieser Partei gemäß ihren Zusicherungen, Gewährleistungen, Bedingungen und Konditionen durchsetzbar ist; und (d) diese Partei wird alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Dienstleistungen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einhalten.

6.2 Eingeschränkte Garantie.

Panomity wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jeden Vorfall zu lösen, für den Sie Telefonunterstützung erworben haben. Wenn Panomity gemäss Abschnitt 2.8 (Lösung von Vorfällen) feststellt, dass sie nicht in der Lage ist, den Vorfall in einer kommerziell durchführbaren Weise zu lösen, erstattet Panomity alle Unterstützungsgebühren, die ausschliesslich mit der Telefonunterstützung verbunden sind.

6.3 Haftungsausschluss.

MIT AUSNAHME DER IN DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE VON ABSCHNITT 6.2 DARGELEGTEN BESTIMMUNGEN WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND PANOMITY LEHNT HIERMIT ALLE GARANTIEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER DIE GENAUIGKEIT, RECHTZEITIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER ANGEMESSENHEIT DER DIENSTLEISTUNGEN UND ALLER DATEN, AUF DIE VON DIESEN ZUGEGRIFFEN WIRD, AB, EINSCHLIESSLICH DER IMPLIZITEN GARANTIEN FÜR TITEL, MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. PANOMITY GARANTIERT NICHT, DASS DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND ODER SEIN WERDEN ODER DASS SIE OHNE UNTERBRECHUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. WENN DIE DIENSTE FEHLERHAFT SIND, ÜBERNEHMEN SIE DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE GESAMTEN KOSTEN ALLER REPARATUREN ODER VERLETZUNGEN JEGLICHER ART, SELBST WENN PANOMITY AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN FEHLERS ODER SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON PANOMITY, IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIZENZNEHMERN, HÄNDLERN, UNTERLIZENZGEBERN, VERTRETERN ODER MITARBEITERN BEGRÜNDEN EINE GARANTIE ODER ERWEITERN IN IRGENDEINER WEISE DEN UMFANG EINER GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 6.2.

EINIGE RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN KEINE EINSCHRÄNKUNGEN DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, SO DASS EINIGE DIESER EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.

7. Beschränkung der Haftung.

7.1 Verlorener Gewinn; Folgeschäden.

IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG IST PANOMITY NICHT HAFTBAR FÜR ENTGANGENE GEWINNE, KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, SCHÄDEN AUFGRUND DER UNFÄHIGKEIT, GERÄTE ZU BENUTZEN ODER AUF DATEN ZUZUGREIFEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER FÜR ANDERE INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAFEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN, WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHEM KLAGEGRUND ODER WELCHER HAFTUNGSTHEORIE AUCH IMMER SIE GELTEND GEMACHT WERDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERTRÄGE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE DELIKTISCHE HAFTUNGSTHEORIEN), SELBST WENN PANOMITY AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

7.2 Gesamte kumulative Haftung; ausschließliches Rechtsmittel.

MIT AUSNAHME DER BETRÄGE, DIE SIE PANOMITY GEMÄSS ABSCHNITT 4 SCHULDEN, IST DIE GESAMTHAFTUNG VON PANOMITY FÜR DIREKTE SCHÄDEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS (KUMULATIV) AUF DIE GESAMTEN GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE PANOMITY FÜR EIN EINZELNES STÜCK SOFTWARE ERHEBT, DAS GEGENSTAND EINES VORFALLS IM RAHMEN DIESES VERTRAGS IST; VORAUSGESETZT JEDOCH, DASS BEI EINEM VERSTOSS GEGEN DIE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 6.2 IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON PANOMITY DARIN BESTEHT, DASS PANOMITY DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN UNTERSTÜTZUNGSGEBÜHREN ZURÜCKERSTATTET. DIE RECHTSMITTEL IM VORSTEHENDEN SATZ SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL, DIE IHNEN BEI VERLETZUNG DER AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTLEISTUNGEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN.

8. Schadloshaltung.

Sie entschädigen, verteidigen und halten Panomity und seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter sowie deren jeweilige Nachfolger, Erben und Rechtsnachfolger und die mit Panomity verbundenen Unternehmen (und deren Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter sowie deren jeweilige Nachfolger, Erben und Rechtsnachfolger) (zusammen die „Panomity-Parteien“) von jeglicher Haftung frei, Schäden, Verluste oder Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Prozesskosten), die den Panomity-Parteien oder einer der Panomity-Parteien oder einer von ihnen im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen, Aktionen, Forderungen oder Urteilen („Ansprüche“) entstehen oder auferlegt werden, die direkt oder indirekt mit (a) einer Verletzung Ihrer Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zusammenhängen oder daraus entstehen; (b) für den Fall, dass Sie Vorfälle im Namen von Drittnutzern gemäß Abschnitt 2.9 einreichen (Bereitstellung von Dienstleistungen für Drittbenutzer), (i) einer Verletzung der Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen eines Drittbenutzers gemäss irgendwelchen Bestimmungen in einem Unterstützungsvertrag mit Bezug auf Panomity, die Software oder die Dienstleistungen; und (ii) irgendwelchen Ansprüchen, die auf der Behauptung basieren oder daraus hervorgehen, dass ein Drittbenutzer aufgrund einer Kündigung oder Aussetzung der Dienstleistungen für diesen Benutzer durch Panomity gemäss den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags geschädigt wurde; jedoch unter der Voraussetzung, dass Panomity oder seine verbundenen Unternehmen in einem solchen Fall (x) Sie umgehend über solche Ansprüche benachrichtigen; (y) Ihnen erlauben, die Verteidigung gegen solche Klagen zu übernehmen und zu kontrollieren, nachdem Sie Panomity schriftlich von Ihrer Entschädigungsabsicht in Kenntnis gesetzt haben; und (z) Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage und ohne Kosten für Panomity oder seine verbundenen Unternehmen alle verfügbaren Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise für die Verteidigung gegen solche Ansprüche notwendig sind. Sie werden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Panomity, die nicht unangemessenerweise verweigert wird, keinen Vergleich oder Vergleich eines solchen Anspruchs eingehen, welcher Vergleich oder Vergleich zu einer Haftung gegenüber den Panomity-Parteien führen würde. Sie werden alle Kosten, Schäden und Ausgaben, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und Kosten, die Panomity oder seinen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit oder aufgrund eines solchen Anspruchs zugesprochen wurden oder anderweitig entstanden sind, bezahlen.

9. Diverses.

9.1 Höhere Gewalt.

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Verzögerung auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Explosionen, Erdbeben, allgemeine Internetausfälle, Kriegs- oder Terrorakte, Aufstände, Aufstand oder Eingriffe von Regierungen oder Behörden zurückzuführen ist; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis von der betreffenden Partei so schnell wie vernünftigerweise möglich behoben wird. Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt wird die Partei, die nicht in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, wenn und sobald wie möglich die anderen Parteien schriftlich darüber informieren, dass ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist, und im Einzelnen darlegen, wie sich dieses Ereignis höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auswirkt.

9.2 Unabhängige Auftragnehmer.

Es ist die Absicht der Parteien, dass Panomity und Sie in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung unabhängige Auftragnehmer sind und als solche betrachtet werden, und nichts in dieser Vereinbarung wird in irgendeiner Weise als Partnerschaft, Joint Venture, Beschäftigung, Agentur, Treuhandgesellschaft oder eine ähnliche Beziehung zwischen Panomity und Ihnen angesehen oder ausgelegt.

9.3 Rechtswahl; Gerichtsstand; Rechtssprechung.

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Prinzipien des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, werden endgültig und ausschließlich von dem im Impressum genannten zuständigen Amtsgericht entschieden. Für die Zwecke dieser Vereinbarung stimmen Sie und Panomity hiermit unwiderruflich der ausschließlichen persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand zu.

9.4 Vollständige Vereinbarung.

Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen Exponaten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und dessen Inhalt dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Mitteilungen der Parteien, ob mündlich oder schriftlich.

9.5 Grundlage der Vereinbarung.

Abschnitt 6.2 (Beschränkte Gewährleistung), Abschnitt 7 (Haftungsbeschränkungen; Ausschließliche Rechtsmittel) und Abschnitt 8 (Schadloshaltung) sind grundlegende Elemente der Grundlage der Vereinbarung zwischen Panomity und Ihnen und sollen zum Vorteil von Panomity sein. Panomity wäre nicht in der Lage, die Software oder Dienstleistungen auf wirtschaftlicher Basis ohne solche Beschränkungen zur Verfügung zu stellen.

9.6 Salvatorische Klausel.

Sollte irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar gehalten werden, so hat eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung, und diese Vereinbarung wird so ausgelegt, als ob eine solche ungültige, illegale oder nicht durchsetzbare Bestimmung niemals darin enthalten gewesen wäre.

9.7 Ergänzung oder Modifikation.

Diese Vereinbarung darf von den Parteien in keiner Weise abgeändert, modifiziert oder ergänzt werden, außer durch ein schriftliches, von Panomity und Ihnen unterzeichnetes Dokument.

9.8 Abtretung.

Diese Vereinbarung darf nicht abgetreten, übertragen, delegiert, verkauft oder anderweitig veräußert werden, einschließlich und ohne Einschränkung von Rechts wegen, außer wie ausdrücklich in diesem Abschnitt 9.8 dargelegt. Diese Vereinbarung kann in ihrer Gesamtheit abgetreten, übertragen, delegiert, verkauft oder anderweitig veräußert werden: durch Panomity nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus kann Panomity seine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an ein oder mehrere verbundene Unternehmen delegieren, vorausgesetzt, dass Panomity für jede so delegierte Leistung oder Verpflichtung haftbar und verantwortlich bleibt. Die zulässigen Nachfolger einer Partei müssen als aufschiebende Bedingung für jede Abtretung, Übertragung oder Delegation zustimmen, alle anwendbaren Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung vollständig zu erfüllen. Keine Partei darf diese Vereinbarung an eine Einrichtung abtreten, die nicht über ausreichende Vermögenswerte und Ressourcen verfügt, um alle übertragenen Verpflichtungen für den Rest der Laufzeit gemäß den vertraglich festgelegten Standards weiterhin zu erfüllen. Diese Vereinbarung ist für die zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einer Partei bindend und kommt ihnen zugute. Jede angebliche Abtretung, Übertragung, Delegierung, Verkauf oder sonstige Verfügung, die gegen diesen Abschnitt 9.8 verstößt, einschließlich und ohne Einschränkung von Rechts wegen, ist null und nichtig.

9.9 Verzicht.

Auf jede der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann die Partei, die Anspruch auf die Vorteile dieser Vereinbarung hat, verzichten. Keine Partei wird durch eine Handlung oder Unterlassung so angesehen, als habe sie auf eines ihrer Rechte oder Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung verzichtet, es sei denn, ein solcher Verzicht erfolgt schriftlich und von der verzichtenden Partei unterzeichnet, und dann auch nur in dem Umfang, der in einem solchen Schreiben ausdrücklich festgelegt ist. Eine Verzichtserklärung in Bezug auf ein Ereignis wird nicht als Fortsetzung oder als Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel in Bezug auf ein nachfolgendes Ereignis ausgelegt.

9.10 Kumulative Rechtsbehelfe.

Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, soll kein Rechtsmittel, das den Parteien durch diese Vereinbarung gewährt wird, andere Rechtsmittel ausschließen, und jedes einzelne dieser Rechtsmittel ist kumulativ und wird zusätzlich zu jedem anderen Rechtsmittel gelten, das hierunter gegeben wird oder jetzt oder in Zukunft gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht besteht.

9.11 Keine Drittbegünstigten.

Diese Vereinbarung wird nur zum Nutzen der Parteien geschlossen, und diese Vereinbarung ist nicht zum Nutzen Dritter, einschließlich, ohne Einschränkung, der Nutzer Dritter, und wurde nicht zu deren Gunsten geschaffen.

9.12 Bekanntmachungen.

Alle Mitteilungen oder Fragen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind zu richten an die im Impressum angegebene Kontaktmöglichkeit. Achtung: Jede Mitteilung, die im Rahmen dieser Vereinbarung gegeben werden muss, gilt als von Panomity gegeben, wenn sie Ihnen per E-Mail, Telefon, Fax oder Post an die Kontaktinformationen gesendet wird, die Sie Panomity in der Unterstützungspreisvereinbarung mitgeteilt haben. Sie können diese Informationen von Zeit zu Zeit nach schriftlicher Mitteilung an Panomity aktualisieren. Jegliches Versäumnis Ihrerseits, Panomity aktualisierte Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, führt nicht zur Ungültigkeit der Wirksamkeit jeglicher Benachrichtigung, die von Panomity an die zuvor von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen gesendet wird.

9.13 Exportkontrollen.

Die Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Import, Export oder Reexport, direkt oder indirekt, der Software in Verbindung mit diesem Vertrag vollständig einzuhalten.

9.14 Zeitlich begrenzte Ansprüche.

Ungeachtet anders lautender anwendbarer Gesetze stimmen Sie zu, dass alle Ansprüche oder Klagegründe, die sich aus der Software oder diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Anspruchs oder Klagegrunds geltend gemacht werden müssen oder für immer verjährt sind.

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